Folgende Verpackungen sind zugelassen:

Widerstandsfhige Auenverpackungen, die die allgemeinen Vorschriften der Unterabschnitte 4.1.1.1, 4.1.1.2 und 4.1.1.6 sowie des Abschnitts 4.1.3 erfllen.

Groe robuste Ausrstungen (siehe Unterabschnitt 4.1.3.8), die Brennstoffzellen-Kartuschen enthalten, drfen unverpackt befrdert werden. Bei Brennstoffzellen-Kartuschen in Ausrstungen muss das gesamte System gegen Kurzschluss und gegen unbeabsichtigte Inbetriebsetzung geschtzt sein.

Bem. Die zugelassenen Verpackungen drfen eine Nettomasse von 400 kg berschreiten (siehe Unterabschnitt 4.1.3.3).